Wir weisen zur Klarstellung auch darauf hin, dass im jährlichen Beitrag an den Bund keine Versicherungsleistungen eingeschlossen sind. Jede Bruderschaft muss eigenverantwortlich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen.
Eine solche wird zur Pflicht, wenn Schießsport betrieben wird. Der Bund hat mit der Gothaer seit vielen Jahren einen Rahmenvertrag, der speziell für Schützenbruderschaften konzipiert wurde und demzufolge auch schützenspezifische Risiken abdeckt, die in normalen Versicherungspaketen nicht enthalten sind.
Vielleicht stammt das o.g. Gerücht aus einer Verwechslung mit den Bedingungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Hier stellt der Gesetzgeber bestimmte Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, damit diese im Falle eines Unfalls medizinisch, sozial und finanziell abgesichert sind. Eine dieser gesetzlichen Unfallversicherungen ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG. Alle Sportvereine und damit auch die Schützen- und Schießsportvereine sind Mitglied bei der VBG. Versichert sind Unfälle mit Körperschäden, bei bestimmten Personen und im Zusammenhang mit besonderen Tätigkeiten. Zu den beitragsfrei versicherten Personen zählen insbesondere Trainer/Übungsleiter sowie Schießstandaufsichtführende.
Darüber hinaus können bestimmte, arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten versichert sein.
Voraussetzungen für einen beitragsfreien Versicherungsschutz sind: